Zwei Ohren sind zum Zuhören da!
Wir hören aufmerksam zu, weil wir wissen wollen, was Sie bewegt. Als starker Partner in der Steuerberatung gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg zum Erfolg.
Unser Team

Peter Gabra, BSc (WU)
Steuerberater, Geschäftsführer
p.gabra@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 17

Sylvia Hakim
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 12

Heba Youssef
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 14

Anxhela Manaj, BA
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 23

Aryan Yasin
Buchhalter
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 22

Mirella Mikhaiel-Todorovac, BA
Berufsanwärterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 13

Ezgi Vural
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 11

Ajla Muratovic
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 21

Nagham Alostah
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 25

Mariam Ibrahim
Bilanzbuchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 24

Sarah Shalfoun
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 18
Marissa Mikhaiel
Assistenz der Geschäftsführung
kanzlei@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 10
Miriam Mohamed
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 19
Aktuelle Steuernews
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Finanzreserve von Vereinen
Begünstigungen gemeinnütziger bzw. mildtätiger Vereine sind daran geknüpft, dass der Verein nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung seiner begünstigten Zwecke dient. Beim Ansparen von Reserven bzw. beim Vermögensaufbau müssen begünstigte Vereine daher Besonderheiten beachten.
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Fristenlauf bei elektronischer Zustellung
Die Zustellung von Bescheiden erfolgt standardmäßig in elektronischer Form über FinanzOnline. Ein am Samstag in der Databox bereitgestellter Prüfungsbericht setzt den Fristenverlauf sofort in Gang, auch dann, wenn dieser Prüfungsbericht erst am Montag abgerufen wird.
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Rechnungserhalt keine Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) urteilte, dass Regelungen unzulässig sind, die den Vorsteuerabzug allein aufgrund eines verspäteten Rechnungserhalts verschieben, sofern die Rechnung spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorliegt.
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