Zwei Ohren sind zum Zuhören da!
Wir hören aufmerksam zu, weil wir wissen wollen, was Sie bewegt. Als starker Partner in der Steuerberatung gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg zum Erfolg.
Unser Team

Peter Gabra, BSc (WU)
Steuerberater, Geschäftsführer
p.gabra@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 17

Sylvia Hakim
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 12

Heba Youssef
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 14

Anxhela Manaj, BA
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 23

Aryan Yasin
Buchhalter
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 22

Mirella Mikhaiel-Todorovac, BA
Berufsanwärterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 13

Ezgi Vural
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 11

Ajla Muratovic
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 21

Nagham Alostah
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 25

Sarah Shalfoun
Buchhalterin
buchhaltung@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 18
Marissa Mikhaiel
Assistenz der Geschäftsführung
kanzlei@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 10
Miriam Mohamed
Personalverrechnerin
personal@gabra.at
+43 1 54 52 328 – 19
Aktuelle Steuernews
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Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die Bemessungsgrundlage der Gebühr eines Mietvertrages mit bestimmter und unbestimmter Dauer die Höchstgrenze des 18-fachen Jahreswertes überschreiten kann.
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Kurzfristige touristische Vermietung
Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist bei der kurzfristigen Vermietung oftmals nicht eindeutig.
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Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung
Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit.
Der direkte Austausch mit unseren Klientinnen und Klienten ist uns wichtig.
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