Zwei Ohren sind zum Zuhören da!

Wir hören aufmerksam zu, weil wir wissen wollen, was Sie bewegt. Als starker Partner in der Steuerberatung gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg zum Erfolg.

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Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Für Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Geschäftsführer seine Leistungen für die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet.

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