Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
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Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende oder Hilfsgüterlieferungen lindern. Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen sind dabei als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln.
Wird ein Vereinsfest durch Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen etc. geplant, helfen dabei meist Vereinsmitglieder und Familienangehörige. Dann stellt sich die Frage, wie diese Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob sie als Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) kürzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren Förderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.
Aufgrund der gestiegenen Benzin- und Dieselpreise kann ein Elektrofahrzeug vorteilhaft sein. Es stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Vorteile die Anschaffung eines solchen Elektrofahrzeugs bietet.
Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. Steuerfrei ist unter anderem die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des steuerpflichtigen Verkäufers handelt.
Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 1.1.2022 abgeschafft wurde.